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Gilt seit dem 1. September 2026

Stand: September 2026

Der Bauantrag in NRW ist jetzt digital. Wir reichen für Sie ein.

Mit dem BauCode NRW hat sich das Bauordnungsrecht grundlegend geändert. Bauanträge laufen elektronisch über das Bauportal.NRW, und wer selbst einreichen will, braucht dafür einen Behördenzugang. Für private Bauherren ist das die größte Umstellung seit Jahren. Als Ihr Entwurfsverfasser übernehmen wir das komplett – Sie brauchen weder Portalzugang noch Software.

Antwort innerhalb von 24 Stunden · unverbindlich · kostenlos

Was sich konkret geändert hat

01

Einreichung nur noch elektronisch

§ 70 Absatz 1 BauO NRW sieht die elektronische Einreichung verpflichtend vor. Hat Ihre Bauaufsichtsbehörde einen elektronischen Zugang eröffnet, ist ausschließlich dieser zu nutzen. Der Antrag läuft über das Bauportal.NRW und den Datenstandard XBau direkt in das Fachverfahren der Behörde.

02

Umbau im Bestand wird deutlich einfacher

Das ist der Kern der Reform – die Landesbauordnung versteht sich erstmals auch als Umbauordnung. Der Prüf- und Nachweismaßstab für Umbauten wurde verringert. Der bisherige Grundsatz, dass bei wesentlichen Änderungen häufig das ganze Gebäude auf Neubauniveau gebracht werden musste, ist deutlich gelockert.

03

Genehmigungsfiktion im vereinfachten Verfahren

Entscheidet die Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, gilt die Genehmigung unter bestimmten Bedingungen als erteilt. Das greift nur für Anträge, die ab dem 1. September 2026 eingegangen sind.

04

DIN-Normen: nur bauordnungsrechtlich entfallen

Die bauordnungsrechtliche Pflicht zur Anwendung der anerkannten Regeln der Technik entfällt. Zivilrechtlich behalten sie ihre Bedeutung. Wer davon abweicht, ohne das vertraglich zu regeln, riskiert Mängelansprüche – hier sollten Sie nicht auf eigene Faust handeln.

Was das für Sie als Bauherr bedeutet

Wenn Sie ein Bestandsgebäude umbauen oder umnutzen wollen, arbeitet die neue Rechtslage für Sie. Vieles, was vorher an Nachrüstpflichten scheiterte, ist jetzt machbar. Das gilt besonders für Scheunen, Garagen, Ladenlokale und leerstehende Obergeschosse.

Gleichzeitig ist die Einreichung formaler geworden. Ein digital eingereichter Antrag ist noch kein schnelles Verfahren – entscheidend bleibt, dass die Unterlagen vollständig und in der richtigen Struktur ankommen. Genau daran scheitern Anträge von Privatpersonen am häufigsten, und jede Nachforderung kostet Wochen.

Häufige Fragen zum BauCode NRW

Im Grundsatz ja. § 70 Absatz 1 BauO NRW sieht die elektronische Einreichung verpflichtend vor. Hat Ihre Bauaufsichtsbehörde einen elektronischen Zugang eröffnet, ist ausschließlich dieser zu nutzen. Eine ausdrückliche Strafe für Papieranträge steht nicht im Gesetz, aber die Behörde darf einen elektronischen Antrag nachfordern und das Format vorgeben – das kostet Sie Wochen.
Einen Zugang zum Bauportal.NRW und dafür eine BundID oder ein Unternehmenskonto. Dazu alle Unterlagen in der geforderten digitalen Form und Struktur. Wenn Sie uns beauftragen, brauchen Sie nichts davon – wir reichen als Entwurfsverfasser für Sie ein.
Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gilt: Wird über einen Bauantrag innerhalb der gesetzlichen Frist nicht entschieden, gilt die Genehmigung unter bestimmten Bedingungen als erteilt. Sie greift nur für Anträge, die ab dem 1. September 2026 eingehen – für früher eingereichte Anträge gilt weiter das alte Recht.
Ja, das ist der Kern der Reform. Der Prüf- und Nachweismaßstab für Umbauten wurde verringert. Bisher musste bei wesentlichen Änderungen häufig das gesamte Gebäude an aktuelle Neubauanforderungen angepasst werden – dieser Grundsatz ist deutlich gelockert. Für Umbau und Umnutzung ist das die wichtigste Änderung seit Jahren.
Nur zum Teil, und hier wird viel Falsches erzählt. Die bauordnungsrechtliche Pflicht zur Anwendung der anerkannten Regeln der Technik entfällt. Zivilrechtlich haben sie aber weiterhin Bedeutung – wer davon abweicht, ohne das vertraglich zu regeln, riskiert Mängelansprüche. Lassen Sie sich hier nicht zu schnellen Schlüssen verleiten.
Das hängt von Ihrem Vorhaben ab. Geht es um den Umbau oder die Umnutzung eines Bestandsgebäudes, arbeitet die neue Rechtslage für Sie. Genau das prüfen wir im Genehmigungscheck, bevor Sie Geld in eine Planung stecken.

Dieser Beitrag gibt den Stand nach Inkrafttreten des BauCode NRW wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Prüfen lassen, bevor Sie planen

Ob sich die neue Rechtslage für Ihr Vorhaben rechnet, klären wir im Genehmigungscheck: Sichtung Ihrer Unterlagen, Abstimmung mit dem Bauamt, ab Größe M mit Ortstermin. Zum Festpreis, und bei Beauftragung des Bauantrags voll angerechnet.

Zum Genehmigungscheck →

Ing. Philipp Nolte M.Sc., Architekt · Mitglied der Architektenkammer NRW
Lange Str. 71, 32756 Detmold

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