Gilt seit dem 1. September 2026
Stand: September 2026
Mit dem BauCode NRW hat sich das Bauordnungsrecht grundlegend geändert. Bauanträge laufen elektronisch über das Bauportal.NRW, und wer selbst einreichen will, braucht dafür einen Behördenzugang. Für private Bauherren ist das die größte Umstellung seit Jahren. Als Ihr Entwurfsverfasser übernehmen wir das komplett – Sie brauchen weder Portalzugang noch Software.
Antwort innerhalb von 24 Stunden · unverbindlich · kostenlos
Einreichung nur noch elektronisch
§ 70 Absatz 1 BauO NRW sieht die elektronische Einreichung verpflichtend vor. Hat Ihre Bauaufsichtsbehörde einen elektronischen Zugang eröffnet, ist ausschließlich dieser zu nutzen. Der Antrag läuft über das Bauportal.NRW und den Datenstandard XBau direkt in das Fachverfahren der Behörde.
Umbau im Bestand wird deutlich einfacher
Das ist der Kern der Reform – die Landesbauordnung versteht sich erstmals auch als Umbauordnung. Der Prüf- und Nachweismaßstab für Umbauten wurde verringert. Der bisherige Grundsatz, dass bei wesentlichen Änderungen häufig das ganze Gebäude auf Neubauniveau gebracht werden musste, ist deutlich gelockert.
Genehmigungsfiktion im vereinfachten Verfahren
Entscheidet die Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, gilt die Genehmigung unter bestimmten Bedingungen als erteilt. Das greift nur für Anträge, die ab dem 1. September 2026 eingegangen sind.
DIN-Normen: nur bauordnungsrechtlich entfallen
Die bauordnungsrechtliche Pflicht zur Anwendung der anerkannten Regeln der Technik entfällt. Zivilrechtlich behalten sie ihre Bedeutung. Wer davon abweicht, ohne das vertraglich zu regeln, riskiert Mängelansprüche – hier sollten Sie nicht auf eigene Faust handeln.
Wenn Sie ein Bestandsgebäude umbauen oder umnutzen wollen, arbeitet die neue Rechtslage für Sie. Vieles, was vorher an Nachrüstpflichten scheiterte, ist jetzt machbar. Das gilt besonders für Scheunen, Garagen, Ladenlokale und leerstehende Obergeschosse.
Gleichzeitig ist die Einreichung formaler geworden. Ein digital eingereichter Antrag ist noch kein schnelles Verfahren – entscheidend bleibt, dass die Unterlagen vollständig und in der richtigen Struktur ankommen. Genau daran scheitern Anträge von Privatpersonen am häufigsten, und jede Nachforderung kostet Wochen.
Dieser Beitrag gibt den Stand nach Inkrafttreten des BauCode NRW wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Ob sich die neue Rechtslage für Ihr Vorhaben rechnet, klären wir im Genehmigungscheck: Sichtung Ihrer Unterlagen, Abstimmung mit dem Bauamt, ab Größe M mit Ortstermin. Zum Festpreis, und bei Beauftragung des Bauantrags voll angerechnet.
Zum Genehmigungscheck →
Ing. Philipp Nolte M.Sc., Architekt · Mitglied der Architektenkammer NRW
· Lange Str. 71, 32756 Detmold